Jonas Winter

Jonas Winter

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat kürzlich sein neues nationales Krebsprogramm vorgestellt, das ab sofort bis 2035 gilt und einen Überblick über den Status quo in Österreich bietet. In satten 97 Seiten schreibt das Ministerium, wie sich die Krebsbekämpfung in den kommenden Jahren weiterentwickeln soll. Wirft man einen Blick darauf, liest es sich schnell unkonkret - im Prinzip möchte man “alles” verbessern. Das macht es teils schwer, zu sehen, was sich nun wirklich ändert. Darum haben wir im folgenden Text einige Ziele sowie Maßnahmen zu deren Erreichung zusammengefasst, die für Dich als Betroffenen interessant sein könnten.

Einbindung der Patienten in Entscheidungsprozesse

Eine erfreuliche Nachricht findet sich bereits zu Beginn des Krebsprogramms. Nicht nur wird darin betont, dass die Einbindung der Patientinnen und Patienten wichtig ist, sondern sie wird sogar als erstes Ziel definiert und kann entsprechend als hohe Priorität interpretiert werden. Die Einbindung soll beispielsweise umgesetzt werden, indem Selbsthilfeorganisationen verstärkt im Onkologiebeirat sowie im Nationalen Screening-Komitee auf Krebserkrankungen berücksichtigt werden. Zumindest theoretisch bedeutet das: Noch nie zuvor hat es sich so ausgezahlt, sich in den entsprechenden Vereinen einzubringen wie jetzt. Die Selbsthilfegruppen haben von nun an mehr Mitsprache, wenn es um Entscheidungen auf ihrem Expertengebiet geht. Im Fall von Prostatakrebs vertritt derzeit der Obmann der Selbsthilfegruppe Leopold Pecenka die Erkrankung auf nationaler Ebene. Wenn Du also Kritik oder Vorschläge äußern möchtest, ist er der richtige Ansprechpartner für Dich. Im Weiteren wird auch ein Konzept selbsthilfefreundlicher Gesundheitseinrichtungen in der onkologischen Versorgung erwähnt, in denen Gesundheitseinrichtungen mit Erfahrungsexperten (sprich: Betroffenen) zusammenarbeiten. So richtig konkret wird es an dieser Stelle allerdings nicht. Wir warten also gespannt darauf, was kommt.

Personelle Veränderungen im Gesundheitssystem

Neben Patienten soll mit Sozialarbeiter:innen zudem auch eine weitere neue Berufsgruppe in die onkologische Versorgung eingegliedert werden, die sich unter anderem der Informationsvermittlung zwischen Klinik und Bevölkerung annehmen wird. Darüber hinaus wird über das Berufsprofil der Cancer Nurse (Krankenpfleger:in mit onkologischer Spezialisierung) diskutiert. Diesbezüglich stehen auch Überlegungen im Raum, die Ausbildung auf eine Master-Ebene zu heben und generell die Bezeichnung der Cancer Nurse zu vereinheitlichen und konkretisieren. In jedem Fall wird der Begriff künftig gebräuchlicher und es wird Wert darauf gelegt, die Spezialisierung attraktiver zu machen. Nicht zu verwechseln ist die Cancer Nurse hingegen mit der “Study Nurse”, die zwar in den meisten Fällen ebenfalls Krankenpfleger:innen sind, sich jedoch auf die Betreuung klinischer Studien fokussieren. Diese sollen bald als Studienkoordinator:innen helfen, Forschung bestmöglich umzusetzen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verfügbarkeit von (Video-)Dolmetscher:innen, barrierefreier Kommunikation und leicht verständlicher Sprache. Generell sollen onkologische Patient:innen bessere Möglichkeiten bekommen, informierte Entscheidungen zu treffen, unter anderem durch Austauschplattformen wie die Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz.

Lebensqualität

Eine weitere erfreuliche Änderung wird es im Bereich des psychoonkologischen Angebots geben. Im Rahmen des Krebsprogamms sollen Gesamtverträge für klinisch-psychologische Behandlung sowie Psychotherapie umgesetzt und eine bundesweite Liste mit akkreditierten psychoonkologisch ausgebildeten Gesundheitsdienst-Anbieter:innen veröffentlicht werden. Außerdem werden elektronische Tools und Telemedizin vollumfänglich ausgeweitet. Die Gesundheitsberatung 1450 dürfte in Zukunft mehr Kompetenzen erhalten und eventuell die wichtige Rolle einer “Gesundheitslotsin” für Krebsbetroffene einnehmen. Überdies wird auch die elektronische Gesundheitsakte hinsichtlich einer standardisierten Patientenzusammenfassung mit Medikamentenliste ausgebaut. Interessant wird es auch, was Patientenrechte betrifft. Und zwar soll das “Recht auf Vergessenwerden” eingeführt werden, bei dem es darum geht, dass geheilte Personen ihre Erkrankung nach Verstreichen einer gewissen Zeit nicht mehr bei Institutionen wie bspw. Versicherungen und Banken angeben müssen. Ebenfalls soll ein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungs-Teilzeit geschaffen werden, der dazu dient, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu erleichtern.

Konsumwesen

Weniger spezifisch auf Prostatakrebs, für einige jedoch trotzdem interessant, sind die folgenden Änderungen betreffend des Konsumwesens. So soll beispielsweise durch eine neue Klassifizierung von UV-Strahlung die Mehrwertsteuer bei Sonnencremen gesenkt werden. Zusätzlich wird überlegt, öffentliche Sonnencreme-Spender zu errichten und kommerzielle Solarien bzw. auch die Bewerbung solcher könnten möglicherweise verboten werden. Zigaretten und Alkohol sollen künftig noch höher besteuert und gesunde Lebensmittel durch Subventionen vergünstigt werden.

Autor: Jonas Winter

Der Österreichische Behindertenrat hat die Bedingungen für die Vergabe des EuroKeys verschärft, weswegen Betroffene von Prostatakrebs-bedingter Harninkontinenz keinen grundlegenden Anspruch mehr auf den Zugang zu EuroKey-Toiletten haben. Der Obmann der Selbsthilfe Prostatakrebs Leopold Pecenka und PATIO-Gründer Markus Mitterhauser erklären, warum der EuroKey für die Betroffenen wichtig wäre.

Der Umgang mit Prostatakrebs ist ein sensibles Thema. Kaum jemand hat mehr Einblicke als das medizinische Krankenhauspersonal, das sich um die Betroffenen kümmert. Alexandra Holzer ist Pflegeexpertin im uro-onkologischen Setting (auch Cancer Nurse genannt) im Ordensklinikum der Elisabethinen in Linz und steht Betroffenen auch nach ihrem Krankenhausaufenthalt mit Rat und Tat zur Seite. In unserer neuen Video-Reihe erzählt sie von ihren Beobachtungen im Krankenhausalltag und wie es ihr gelingt, die Betroffenen bestmöglich zu unterstützen.

Montag, 02 März 2026 14:39

Die S3-Patientenleitlinie

Sich mit seiner Erkrankung auseinanderzusetzen, ist für viele Betroffene ein wichtiges Bedürfnis. Die charakteristischen Merkmale seiner Krebsart zu kennen, vermittelt das Gefühl, Kontrolle darüber zu haben und nicht ausschließlich fremden Meinungen ausgesetzt zu sein. Es ist gut, kritisch zu hinterfragen, was mit seinem eigenen Körper passiert oder passieren soll - wichtig ist dabei, dass man sich an Stellen informiert, die vertrauenswürdig sind. Gerade im Internet sieht man zahlreiche Artikel und Personen, die mittels angeblicher neuartiger Behandlungen großartige Heilungsaussichten versprechen. Wissentlich, dass zwischen professionellen Angeboten oftmals auch betrügerische Absichten stecken, fällt es uns trotzdem gelegentlich schwer, zu differenzieren, wo fundierte Wissenschaft beginnt und Unfug endet.

Informiert kritisch hinterfragen - die S3-Patientenleitlinie

Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Stiftung Deutsche Krebshilfe je eine Leitlinie für lokal begrenztes sowie lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom veröffentlicht. Dieser Ratgeber soll helfen, im ärztlichen Gespräch die “richtigen” Fragen zu finden, über den aktuellen wissenschaftlichen Behandlungsstand aufklären und auf Beratungsangebote hinweisen. 

Wie kann die S3-Patientenleitlinie nun helfen? Nehmen wir ein Beispiel: Du hast in einer Broschüre im Krankenhaus von einer Praxis in Deiner Nähe gelesen, die Kryotherapie für Prostatakrebs anbietet. Dabei sollen Krebszellen mittels gezieltem Einsatz von Kälte zerstört werden. Du schlägst also in der Patientenleitlinie für das lokal fortgeschrittene und metastasierte Prostatakarzinom nach und findest auf Seite 53 die Information, dass es für die Wirksamkeit der Kryotherapie keine ausreichend gesicherten wissenschaftlichen Nachweise gibt und sie daher nicht empfohlen wird. Aus dem gleichen Grund der mangelnden Wirksamkeit übernehmen auch Krankenkassen keine Kosten.

Ein anderes Beispiel: Ein Bekannter erzählt Dir, er hätte neulich von LDR-Brachytherapie gelesen und empfiehlt sie Dir. Erneut suchst du in der Patientenleitlinie für das lokal begrenzte Prostatakarzinom entweder im Inhaltsverzeichnis oder im PDF-Dokument auf deinem Computer mittels der Tastenkombination Strg+F nach der LDR-Brachytherapie. Auf Seite 60 liest Du, dass diese Therapie laut ärztlicher Leitlinie nur für das lokal begrenzte Prostatakarzinom mit geringem Risikoprofil empfohlen wird. 

Die Perspektive der Ärzt:innen - die S3-Leitlinie

Wer noch einen Schritt weiter gehen und den aktuellsten Stand der Wissenschaft überblicken möchte, kann zudem die veröffentlichte S3-Leitlinie für das Prostatakarzinom aufschlagen. Kurz gesagt, treffen sich regelmäßig diverse Fachgesellschaften und Organisationen bestehend aus Expert:innen zum Thema Prostatakrebs und diskutieren neue Studien. Schließlich werden im geschlossenen Expertenkreis Abstimmungen erhoben und in der Leitlinie der jeweilige Konsens abgebildet, der zu verschiedenen Therapien herrscht, welche Komplikationen zu beachten sind und für wen welche Therapie geeignet bzw. nicht geeignet sein könnte. Über manche Themen herrscht dabei klare Einigkeit unter den Wissenschaftlern, während andere wiederum vielseitiger diskutiert werden, woraus sich nur abgeschwächte Empfehlungen ergeben - je neuartiger das Thema, desto schwieriger lässt sich Konsens finden. Diese Empfehlungen sind in jedem Fall ausführlich begründet und mit Studien versehen, die öffentlich einsehbar sind. Entsprechend dient die S3-Leitlinie vor allem auch für praktizierende Ärzt:innen als wichtiges Nachschlagewerk und Orientierung. 

Die Leitlinie als Bestärkung des Patienten

Die S3-Leitlinie ist darum auch ein wertvolles Hilfsmittel für Dich als Betroffenen, dem auf diese Weise dieselben Informationen zur Verfügung gestellt sind und der sich tiefgehend mit aktuellen Therapieempfehlungen auseinandersetzen kann. Selbstverständlich bedeutet das allerdings nicht, dass jede:r Ärzt:in immer zwangsläufig nach den S3-Leitlinien handeln muss. Jedes Prostatakarzinom verhält sich anders und ist individuell zu betrachten. Solltest Du also feststellen, dass dein:e Ärzt:in Dir eine Behandlung entgegen der Leitlinie vorschlägt, musst du also keinesfalls in Panik geraten. Auf Nachfrage erklärt sie bestimmt gerne, wie sie zu ihrer Einschätzung kommt. Und sollte Dich die Entscheidung nach wie vor beunruhigen, kannst Du Dir immer noch eine Zweit- oder Drittmeinung einholen. Schlussendlich soll die Leitlinie dabei helfen, die oftmals intransparenten Abläufe Deines Erkrankungsweges besser nachzuvollziehen und Dich nicht weiter hilflos fühlen zu lassen.

Autor: Jonas Winter


Sonntag, 01 März 2026 17:44

Universimed

Sonntag, 01 März 2026 17:44

Magazin Ärzte Woche

Seite 1 von 10