Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat kürzlich sein neues nationales Krebsprogramm vorgestellt, das ab sofort bis 2035 gilt und einen Überblick über den Status quo in Österreich bietet. In satten 97 Seiten schreibt das Ministerium, wie sich die Krebsbekämpfung in den kommenden Jahren weiterentwickeln soll. Wirft man einen Blick darauf, liest es sich schnell unkonkret - im Prinzip möchte man “alles” verbessern. Das macht es teils schwer, zu sehen, was sich nun wirklich ändert. Darum haben wir im folgenden Text einige Ziele sowie Maßnahmen zu deren Erreichung zusammengefasst, die für Dich als Betroffenen interessant sein könnten.
Eine erfreuliche Nachricht findet sich bereits zu Beginn des Krebsprogramms. Nicht nur wird darin betont, dass die Einbindung der Patientinnen und Patienten wichtig ist, sondern sie wird sogar als erstes Ziel definiert und kann entsprechend als hohe Priorität interpretiert werden. Die Einbindung soll beispielsweise umgesetzt werden, indem Selbsthilfeorganisationen verstärkt im Onkologiebeirat sowie im Nationalen Screening-Komitee auf Krebserkrankungen berücksichtigt werden. Zumindest theoretisch bedeutet das: Noch nie zuvor hat es sich so ausgezahlt, sich in den entsprechenden Vereinen einzubringen wie jetzt. Die Selbsthilfegruppen haben von nun an mehr Mitsprache, wenn es um Entscheidungen auf ihrem Expertengebiet geht. Im Fall von Prostatakrebs vertritt derzeit der Obmann der Selbsthilfegruppe Leopold Pecenka die Erkrankung auf nationaler Ebene. Wenn Du also Kritik oder Vorschläge äußern möchtest, ist er der richtige Ansprechpartner für Dich. Im Weiteren wird auch ein Konzept selbsthilfefreundlicher Gesundheitseinrichtungen in der onkologischen Versorgung erwähnt, in denen Gesundheitseinrichtungen mit Erfahrungsexperten (sprich: Betroffenen) zusammenarbeiten. So richtig konkret wird es an dieser Stelle allerdings nicht. Wir warten also gespannt darauf, was kommt.
Neben Patienten soll mit Sozialarbeiter:innen zudem auch eine weitere neue Berufsgruppe in die onkologische Versorgung eingegliedert werden, die sich unter anderem der Informationsvermittlung zwischen Klinik und Bevölkerung annehmen wird. Darüber hinaus wird über das Berufsprofil der Cancer Nurse (Krankenpfleger:in mit onkologischer Spezialisierung) diskutiert. Diesbezüglich stehen auch Überlegungen im Raum, die Ausbildung auf eine Master-Ebene zu heben und generell die Bezeichnung der Cancer Nurse zu vereinheitlichen und konkretisieren. In jedem Fall wird der Begriff künftig gebräuchlicher und es wird Wert darauf gelegt, die Spezialisierung attraktiver zu machen. Nicht zu verwechseln ist die Cancer Nurse hingegen mit der “Study Nurse”, die zwar in den meisten Fällen ebenfalls Krankenpfleger:innen sind, sich jedoch auf die Betreuung klinischer Studien fokussieren. Diese sollen bald als Studienkoordinator:innen helfen, Forschung bestmöglich umzusetzen. Ein weiterer Fokus liegt auf der Verfügbarkeit von (Video-)Dolmetscher:innen, barrierefreier Kommunikation und leicht verständlicher Sprache. Generell sollen onkologische Patient:innen bessere Möglichkeiten bekommen, informierte Entscheidungen zu treffen, unter anderem durch Austauschplattformen wie die Österreichische Plattform Gesundheitskompetenz.
Eine weitere erfreuliche Änderung wird es im Bereich des psychoonkologischen Angebots geben. Im Rahmen des Krebsprogamms sollen Gesamtverträge für klinisch-psychologische Behandlung sowie Psychotherapie umgesetzt und eine bundesweite Liste mit akkreditierten psychoonkologisch ausgebildeten Gesundheitsdienst-Anbieter:innen veröffentlicht werden. Außerdem werden elektronische Tools und Telemedizin vollumfänglich ausgeweitet. Die Gesundheitsberatung 1450 dürfte in Zukunft mehr Kompetenzen erhalten und eventuell die wichtige Rolle einer “Gesundheitslotsin” für Krebsbetroffene einnehmen. Überdies wird auch die elektronische Gesundheitsakte hinsichtlich einer standardisierten Patientenzusammenfassung mit Medikamentenliste ausgebaut. Interessant wird es auch, was Patientenrechte betrifft. Und zwar soll das “Recht auf Vergessenwerden” eingeführt werden, bei dem es darum geht, dass geheilte Personen ihre Erkrankung nach Verstreichen einer gewissen Zeit nicht mehr bei Institutionen wie bspw. Versicherungen und Banken angeben müssen. Ebenfalls soll ein Rechtsanspruch auf Wiedereingliederungs-Teilzeit geschaffen werden, der dazu dient, den Weg zurück ins Arbeitsleben zu erleichtern.
Weniger spezifisch auf Prostatakrebs, für einige jedoch trotzdem interessant, sind die folgenden Änderungen betreffend des Konsumwesens. So soll beispielsweise durch eine neue Klassifizierung von UV-Strahlung die Mehrwertsteuer bei Sonnencremen gesenkt werden. Zusätzlich wird überlegt, öffentliche Sonnencreme-Spender zu errichten und kommerzielle Solarien bzw. auch die Bewerbung solcher könnten möglicherweise verboten werden. Zigaretten und Alkohol sollen künftig noch höher besteuert und gesunde Lebensmittel durch Subventionen vergünstigt werden.
Autor: Jonas Winter