Sich mit seiner Erkrankung auseinanderzusetzen, ist für viele Betroffene ein wichtiges Bedürfnis. Die charakteristischen Merkmale seiner Krebsart zu kennen, vermittelt das Gefühl, Kontrolle darüber zu haben und nicht ausschließlich fremden Meinungen ausgesetzt zu sein. Es ist gut, kritisch zu hinterfragen, was mit seinem eigenen Körper passiert oder passieren soll - wichtig ist dabei, dass man sich an Stellen informiert, die vertrauenswürdig sind. Gerade im Internet sieht man zahlreiche Artikel und Personen, die mittels angeblicher neuartiger Behandlungen großartige Heilungsaussichten versprechen. Wissentlich, dass zwischen professionellen Angeboten oftmals auch betrügerische Absichten stecken, fällt es uns trotzdem gelegentlich schwer, zu differenzieren, wo fundierte Wissenschaft beginnt und Unfug endet.
Aus diesem Grund hat die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Stiftung Deutsche Krebshilfe je eine Leitlinie für lokal begrenztes sowie lokal fortgeschrittenes und metastasiertes Prostatakarzinom veröffentlicht. Dieser Ratgeber soll helfen, im ärztlichen Gespräch die “richtigen” Fragen zu finden, über den aktuellen wissenschaftlichen Behandlungsstand aufklären und auf Beratungsangebote hinweisen.
Wie kann die S3-Patientenleitlinie nun helfen? Nehmen wir ein Beispiel: Du hast in einer Broschüre im Krankenhaus von einer Praxis in Deiner Nähe gelesen, die Kryotherapie für Prostatakrebs anbietet. Dabei sollen Krebszellen mittels gezieltem Einsatz von Kälte zerstört werden. Du schlägst also in der Patientenleitlinie für das lokal fortgeschrittene und metastasierte Prostatakarzinom nach und findest auf Seite 53 die Information, dass es für die Wirksamkeit der Kryotherapie keine ausreichend gesicherten wissenschaftlichen Nachweise gibt und sie daher nicht empfohlen wird. Aus dem gleichen Grund der mangelnden Wirksamkeit übernehmen auch Krankenkassen keine Kosten.
Ein anderes Beispiel: Ein Bekannter erzählt Dir, er hätte neulich von LDR-Brachytherapie gelesen und empfiehlt sie Dir. Erneut suchst du in der Patientenleitlinie für das lokal begrenzte Prostatakarzinom entweder im Inhaltsverzeichnis oder im PDF-Dokument auf deinem Computer mittels der Tastenkombination Strg+F nach der LDR-Brachytherapie. Auf Seite 60 liest Du, dass diese Therapie laut ärztlicher Leitlinie nur für das lokal begrenzte Prostatakarzinom mit geringem Risikoprofil empfohlen wird.
Wer noch einen Schritt weiter gehen und den aktuellsten Stand der Wissenschaft überblicken möchte, kann zudem die veröffentlichte S3-Leitlinie für das Prostatakarzinom aufschlagen. Kurz gesagt, treffen sich regelmäßig diverse Fachgesellschaften und Organisationen bestehend aus Expert:innen zum Thema Prostatakrebs und diskutieren neue Studien. Schließlich werden im geschlossenen Expertenkreis Abstimmungen erhoben und in der Leitlinie der jeweilige Konsens abgebildet, der zu verschiedenen Therapien herrscht, welche Komplikationen zu beachten sind und für wen welche Therapie geeignet bzw. nicht geeignet sein könnte. Über manche Themen herrscht dabei klare Einigkeit unter den Wissenschaftlern, während andere wiederum vielseitiger diskutiert werden, woraus sich nur abgeschwächte Empfehlungen ergeben - je neuartiger das Thema, desto schwieriger lässt sich Konsens finden. Diese Empfehlungen sind in jedem Fall ausführlich begründet und mit Studien versehen, die öffentlich einsehbar sind. Entsprechend dient die S3-Leitlinie vor allem auch für praktizierende Ärzt:innen als wichtiges Nachschlagewerk und Orientierung.
Die S3-Leitlinie ist darum auch ein wertvolles Hilfsmittel für Dich als Betroffenen, dem auf diese Weise dieselben Informationen zur Verfügung gestellt sind und der sich tiefgehend mit aktuellen Therapieempfehlungen auseinandersetzen kann. Selbstverständlich bedeutet das allerdings nicht, dass jede:r Ärzt:in immer zwangsläufig nach den S3-Leitlinien handeln muss. Jedes Prostatakarzinom verhält sich anders und ist individuell zu betrachten. Solltest Du also feststellen, dass dein:e Ärzt:in Dir eine Behandlung entgegen der Leitlinie vorschlägt, musst du also keinesfalls in Panik geraten. Auf Nachfrage erklärt sie bestimmt gerne, wie sie zu ihrer Einschätzung kommt. Und sollte Dich die Entscheidung nach wie vor beunruhigen, kannst Du Dir immer noch eine Zweit- oder Drittmeinung einholen. Schlussendlich soll die Leitlinie dabei helfen, die oftmals intransparenten Abläufe Deines Erkrankungsweges besser nachzuvollziehen und Dich nicht weiter hilflos fühlen zu lassen.